Wohin kann man sich wenden, wenn der Verdacht auf Autismus geäußert wurde oder man selbst das Gefühl hat, es könnte eine Autismus-Spektrum-Störung vorliegen?
Im Kindes- und Jugendalter ist der Kinderarzt die erste Anlaufstelle, der eine orientierende Einschätzung vornehmen kann. Der zweite Schritt besteht dann in einer Vorstellung bei einem spezialisierten Zentrum oder einem Kinder- und Jugendpsychiater mit dem Ziel, eine umfassende Diagnostik durchzuführen.
Die eigentliche Diagnosestellung ist ein zeitintensiver und differenzierter Prozess und erfolgt mittels Befragung der Bezugspersonen und Spielinterview mit dem Kind. Dabei werden Situationen geschaffen, die normalerweise soziale Interaktionen hervorrufen (z.B. Geburtstagsfeier). Je nach Alter und kognitiver sowie sprachlicher Entwicklung des Kindes werden unterschiedliche Module angewandt.
Erwachsene Menschen wenden sich an ihren Hausarzt bzw. einen Facharzt für Psychiatrie. Auch hier kommen die entscheidenden Informationen aus der Verhaltensbeobachtung bei der sozialen Interaktion (z.B. im Rahmen der Interviewsituation) sowie aus der Befragung der betroffenen Menschen und deren Bezugspersonen (Eltern, Geschwister, Freunde, Lehrer etc.). Insbesondere müssen die Auffälligkeiten aus der Kindheit erfragt werden. Speziell abgefragt werden dabei Besonderheiten in Wahrnehmung, Aufmerksamkeit und Interessen, Kommunikation, Sprachverhalten und Sprachverständnis und vor allem im Sozialverhalten sowie das Bedürfnis nach geregelten, erwartungsgemäßen Abläufen und Routinen.
Bei der Diagnosestellung sollten nicht nur die Auffälligkeiten, sondern auch die Auswirkungen und Beeinträchtigungen der Besonderheiten des betroffenen Menschen im Alltagsleben (auch im Sinne von Leidensdruck und Teilhabeeinschränkung) berücksichtigt werden.